Steuerberater für Friseure

Wir haben uns auf die Beratung von Friseurunternehmen spezialisiert.
Wir beraten zur Zeit ca. 83 Friseurunternehmen.

Steuerberater für Friseure

Mehr Erfolg
für Friseure!

Mehr Gewinn
Weniger Steuern
Mehr Lebensqualität

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Zeit sparen

  • Du sparst monatlich 3 Stunden Zeit, indem Du uns Deine Belege mit der Handy-App hochlädst.
  • Du sparst Zeit, indem wir die Lohnabrechnungen Deiner Mitarbeiter automatisch in deren Lohnportalen bereitstellen
  • Du sparst Zeit, indem Du alle Deine Dokumente und Belege schnell in Deinem Mandantenportal findest

Geld sparen

  • Du senkst Deine Steuern, indem wir aus unseren über 100 Steuertipps die passenden für Dich umsetzen
  • Du sparst Geld, indem Du durch unsere Beratung bessere unternehmerische Entscheidungen triffst
  • Du sparst Geld, indem Du durch unsere Beratung weniger Fehlentscheidungen triffst

Nerven sparen

  • Du brauchst Dich nicht um die Kommunikation mit dem Finanzamt, der Stadtkasse und den Krankenkassen zu kümmern
  • Du zahlst deine Steuern auf Deine aktuellen Gewinne voraus, so gibt es keine hohen Steuernachzahlungen
  • Du senkst dein Betriebsprüfungsrisiko, indem wir Dich frühzeitig auf ein mögliche Betriebsprüfung vorbereiten
 

Steuerlounge ist Top Berater laut Handelsblatt und Wirtschaftswoche

Die Steuerlounge wurde vom Handelsblatt und der Wirtschaftswoche zum Top-Berater ausgezeichnet.

Dies ist eine besondere Auszeichnung für die aktive Beratung unserer Mandanten durch das gesamte Steuerloungeteam.

Vielen vielen Dank liebes Steuerloungeteam für unermüdlichen Beratungseinsatz!!!

 

Belege und Dokumente mit der Handy-App hochladen und Zeit sparen

Du kannst ganz einfach Deine Belege und Dokumente mit dem Handy oder Tablett hochladen.

Am besten lädst Du täglich Deine Belege und Dokumente in 2 min mit dem Handy hoch ... zack ... fertig!

Und wir kümmern uns um die Bearbeitung der Belege und Dokumente.

 

Steuertipp - 50 € Gutschein für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
50 € Nettolohnerhöhung führen zu
120 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst Deinen Mitarbeitern zusätzlich monatlich einen Gutschein bis zu 50 € geben z.B. für z.B. REWE, Aldi, Lidl, Shell, ARAL, Apple, Zalando, Zara, Douglas etc.
Und dieser Gutschein ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

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Das bedeutet
50 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
50 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst jeden Monat für jeden Mitarbeiter 70 €.

Der Bonustipp
Du kannst Minijobbern diesen 50 € Gutschein zusätzlich zu der 520 € Minijobberhöchstgrenze geben. Dieser Gutschein ist komplett abgabenfrei.
Dies gilt auch wenn du deinen Partner als Minijobber angestellt hast.

Die Umsetzung
Schritt 1: Du kaufst einen Gutschein
Schritt 2: Du gibst deinem Mitarbeiter den Gutschein

Das ist unser erstes Steuertipp Video :-)

Folge uns auf YouTube youtube.com/@steuerlounge und aktiviere die Glocke dann wirst Du an jeden neuen Steuertipp erinnert.

 

Steuertipp - 60 € Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
60 € Nettolohnerhöhung führen zu
144 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst deinen Mitarbeitern zusätzlich zu bestimmten Anlässen wie z.B. Namenstag, Geburtstag, Hochzeit und Geburt eines Kindes eine Aufmerksamkeit i.H.v. 60 € geben. Diese Aufmerksamkeiten können auch Gutscheine für z.B. REWE, Aldi, Lidl, Shell, ARAL, Apple, Zalando, Zara, Douglas sein.
Und diese Aufmerksamkeiten sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

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Das bedeutet
60 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
60 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst bei jeder Aufmerksamkeit für jeden Mitarbeiter 84 €.

Der Bonustipp
Du kannst Minijobbern diese 60 € Aufmerksamkeiten zusätzlich zu der 520 € Minijobberhöchstgrenze geben. Diese Aufmerksamkeiten sind komplett abgabenfrei.
Dies gilt auch wenn du deinen Partner als Minijobber angestellt hast.

Die Umsetzung
Schritt 1: Du kaufst eine Aufmerksamkeit oder einen Gutschein
Schritt 2: Du gibst deinem Mitarbeiter die Aufmerksamkeit oder den Gutschein zu dem entsprechenden Anlass

Hier gibt es noch mehr Steuertipps ...

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Steuertipp - 49 € Job Ticket für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
49 € Nettolohnerhöhung führen zu
118 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst deinen Mitarbeitern zusätzlich monatlich das 49 € Job Ticket über den Lohn lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

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Das bedeutet
49 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
40 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst jeden Monat für jeden Mitarbeiter 69 €.

Der Bonustipp
Du kannst deinen Minijobbern das 49 € Job Ticket zusätzlich zu der 520 € Minijobberhöchstgrenze geben. Vielleicht hast du ja deinen Partner als Minijobber angestellt. Dieses Job Ticket ist komplett abgabenfrei.

Die Umsetzung
Schritt 1: Der Arbeitnehmer muss die Kosten für das 49 € Job Ticket nachweisen
Schritt 2: Du kannst die 49 € über die Lohnabrechnung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.

Hier gibt es noch mehr Steuertipps ...

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Steuertipp - E-Bike für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
50 € Nettolohnerhöhung führen zu
120 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst Deinen Mitarbeitern zusätzlich ein E-Bike überlassen.
Und diese Überlassung ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

weiterlesen ...

Das bedeutet
50 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
50 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst für jeden Monat für jeden Mitarbeiter 70 €.

Der Bonustipp
Du kannst auch Minijobbern zusätzlich zu der 520 € Minijobberhöchstgrenze ein E-Bike überlassen.
Dies gilt auch wenn du deinen Partner als Minijobber angestellt hast.

Noch ein Bonustipp
Die Leasingkosten oder die Anschaffungskosten (anteilige Abschreibung) sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig.

Die Umsetzung
Schritt 1: Du least oder kaufst ein entsprechendes E-Bike.
Schritt 2: Du überlässt deinem Mitarbeiter das E-Bike

 

Steuertipp - 3.000 € Inflationsprämie für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
3.000 € Nettolohnerhöhung führen zu
7.200 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst deinen Mitarbeitern zusätzlich zu ihrem Lohn eine Inflationsprämie i.H.v. 3.000 € noch bis zum 31.12.2024 auszahlen. Diese Inflationsprämie kann auch in beliebigen Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Diese Inflationsprämie ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

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Das bedeutet
3.000 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
3.000 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst für jeden Mitarbeiter 4.200 €.

Der Bonustipp
Du kannst deinen Minijobbern diese Inflationsprämie von 3.000 € zusätzlich zu der520 € Minijobberhöchstgrenze geben. Diese Inflationsprämie ist komplett abgabenfrei.
Dies gilt auch wenn du deinen Partner als Minijobber angestellt hast.

Die Umsetzung
Du zahlst die Inflationsprämie über die Lohnabrechnung aus.

 

Steuertipp - 50 € Internetkostenzuschuss für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
50 € Nettolohnerhöhung führen zu
120 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst deinen Mitarbeitern zusätzlich monatlich einen Internetkostenzuschuss i.H.v. 50 € auszahlen. Dieser Internetkostenzuschuss wird mit 25 % pauschal besteuert.

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Das bedeutet
50 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
62,50 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst jeden Monat für jeden Mitarbeiter 57,50 €.

Die Umsetzung
Schritt 1: Dein Mitarbeiter unterschreibt die Erklärung zur Pauschalisierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internetnutzung (siehe Anhang)
Schritt 2: Du rechnest den Zuschuss für Internetkosten über den Lohn ab

 

Steuertipp - Kindergartenzuschuss für Mitarbeiter

Das Problem
Eine normale Lohnerhöhung ist für den Arbeitgeber teuer.
200 € Nettolohnerhöhung führen zu
480 € Arbeitgeberaufwand.

Die Lösung
Du kannst zusätzlich für deine Mitarbeiter die Kindergartenbeiträge übernehmen.
Und dies ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

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Das bedeutet
200 € Nettolohnerhöhung führt nun nur noch zu
200 € Arbeitgeberaufwand
Du sparst jeden Monat für jeden Mitarbeiter 280 €.

Die Umsetzung
Schritt 1: Dein Mitarbeiter muss dir die Kindergartenbeiträge nachweisen
Schritt 2: Du zahlst diese Kindergartenbeiträge lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei aus

 
 

Ordnungsgemäße Kassenführung

Elektronisches Kassensystem mit Manipulationsschutz
Elektronisches Kassensystem und die digitalen Aufzeichnungen sind bis zum 30.09.2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen zu schützen. Diese TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

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Belegausgabepflicht
Ab dem 1.1.2020 besteht die Belegausgabepflicht. Jedem Kunden ist in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang ein Beleg zur Verfügung zu stellen. Mit Zustimmung des Belegempfängers kann der Beleg in einem digitalen Dateiformat wir jpg, png oder pdf erstellt werden.

Einzelaufzeichnungspflicht
Die Einzelaufzeichnungspflicht erfordert die Aufzeichnung der Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Einlagen und Entnahmen. Es ist nicht nur die in Geld bestehende Leistung, sondern auch der Inhalt des Geschäftes und der Name des Kunden aufzuzeichnen.

Zählprotokoll
Es ist täglich ein Zählprotokoll zu erstellen. Darin ist die Zusammensetzung des Tageskassenendbestandes in Scheinen und Münzen festzuhalten.

Verfahrensdokumentation
Für elektronische Kassensysteme muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Stand 4/2023

Kasse richtig führen ... Video

 

6 Friseursalonbusiness-Trends

1. New Work
Kund*innen und Angestellte möchten flexible Arbeitszeitmodelle nutzen. Kund*innen arbeiten mehr aus dem Homeoffice, die Präsenz im Büro wird etwas Besonderes. Da können spezielle Angebote und Services beim Friseur Sinn machen.

2. Digitalisierung
Online-Buchungssysteme beim Friseur, digitale Angebote für individuelle Beratungen oder Workshops werden immer wichtiger.

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3. Individualisierung und Diversität
Viele Menschen möchten noch mehr als bislang mit ihrer Individualität experimentieren und diese ausleben. Dafür braucht es Möglichkeiten und Räume.

4. Gesundheit, Sicherheit und innere Schönheit
Die Gewichtung verschiebt sich vom Gut-Aussehen zum Sich-Gut-Fühlen. Menschen möchten über ihre Gefühle reden und sich auch gesehen fühlen, wenn es ihnen mal nicht gut geht. All das braucht Strukturen, die das akzeptieren und auffangen. Außerdem haben sich höhere Hygienestandards etabliert. Fragen Sie sich: "Mit welchen neuen Angeboten in Technik, Produkten oder Dienstleistung kann man dem gesteigerten Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und Gesundheit nachkommen?"

5. Verantwortungsbewusstsein
Authentizität und verantwortungsvoller Umgang mit dem Planeten erwarten die Kund*innen auch von ihrem Salon. Nachhaltig und ressourcenschonendes Handeln beeinflusst zunehmend Kaufentscheidungen.

6. Bedeutsamkeit
Die Menschen suchen die Verbindung zu anderen Menschen, die Verbindung zu sich selbst und nach bedeutsamen Kontakten. Deshalb müssen Friseure ihre Kun*innen kennen. Fragen Sie sie nach ihren Träumen, Wünschen und Sehnsüchten. „Sind es junge Menschen, die einen Ort der Inszenierung im Sinne von Social Media suchen, oder möchten meine Kund*innen vielleicht in einem Raum der Stille entspannen? Einige Bedürfnisse sind trotz Pandemie gleichgeblieben, andere haben sich verändert. Aus meiner Sicht macht es Sinn, genau jetzt mit Stammkund*innen ins Gespräch darüber zu kommen, was sie sich am meisten wünschen, wenn sie in den Salon kommen und was sie am meisten vermissen.“ So lassen sich neue Angebote entwickeln – auch für alte Bedürfnisse, so die Zukunftsforscherin.

Quelle 1: Vitalia Safronova hat die Trends im Auftrag von La Biosthétique für die Friseurbranche identifiziert.
Ouelle 2: Artikel - 6 Trends für das Salonbusiness vom 28.6.2021 in der Top Hair online
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Neues Salonkonzept umsetzen

Am Beispiel von Coroneo ARTE DEL COLORE
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